„Augustator“ ist autofrei
Der Barmer Verschönerungsverein schafft seit seiner Gründung vor 159 Jahren den Spagat zwischen der Schaffung und Bewahrung der Barmer Anlagen und neuzeitlichen Angeboten in Deutschlands zweitgrößtem Park in bürgerschaftlichem Besitz. BVV-Geschäftsführerin Michaela Dereschewitz trägt gemeinsam mit dem Vorstand das Erbe der Gründungsväter von 1864: „Wir fühlen uns diesem Erbe verpflichtet und handeln nach dem Parkpflegewerk, das 2006 den Bestand festgeschrieben hat und Handlungsanweisungen beinhaltet.“
Historische untere Anlagen
Die unteren Anlagen waren der erste Parkraum, den der Düsseldorfer Hofgartendirektor Joseph Clemens Weyhe im Auftrag des Verschönerungsvereins angelegt hat. Seine Spuren sind noch nach 150 Jahren in Wegen, Ruhrplätzen, Pflanzen und Bäumen erkennbar. Repräsentativ war das „Augustator“ als Haupteingang und kürzestem Weg aus der Barmer Innenstadt. Deshalb hat die damalige Stadt Barmen die damalige Augustastraße, die heute Heinrich-Janssen-Straße heißt, in repräsentativer Breite angelegt. In der Ottostraße öffnen sich die Barmer Anlagen. Im Laufe der Jahrzehnte ist das Eingangstor nicht mehr erneuert worden, doch das Areal davor erinnert an die Gründungszeit.
Zurück zu den Wurzeln
Der Barmer Verschönerungsverein hat sich vorgenommen, den Portalbereich von falsch parkenden Autos zu befreien und die ursprüngliche Situation wieder herzustellen. Dazu wurden Sperrpfosten aufgestellt und durch Ketten miteinander verbunden. Michaela Dereschewitz: „Aktueller Anlass waren Sicherheitsfragen, außerdem der Auftrag aus dem Parkpflegewerk. Für dieses Handeln hoffen wir auf Zustimmung und Verständnis in der Nachbarschaft.“ Positiv reagieren die Initiatoren der „Barmer Parkpromenade“, die in den kommenden Jahren vom Toelleturm zum Nordpark führen soll.
Parkverbot
Der Barmer Verschönerungsverein weist im Blick auf die rekonstruierte historische Fläche vor dem Haupteingang in die unteren Anlagen (früherer interner Name: „Augustator“), an der Kreuzung Heinrich-Janssen-/Ottostraße, auf das Parkverbot vor der früheren Ein-/Ausfahrt hin: an abgesenkten Bordsteinkanten gilt ein Parkverbot. Erste „Sünder“ wurden bereits verwarnt.