Parkordnung
für die Barmer Anlagen
Der von 1864 an vom Barmer Verschönerungsverein e. V. geschaffene Bürgerpark stellt eine hochwertige Parkanlage dar.
Zum Schutze dieses Parks und zum sicheren und angenehmen Aufenthalt der Benutzerinnen und
Benutzer der Barmer Anlagen hat der Barmer Verschönerungsverein e. V. eine Parkordnung erstellt.
Zum Schutz und Erhalt der Barmer Anlagen, sowie der darin freilebenden Tiere und Pflanzen werden
alle Besucherinnen und Besucher gebeten, sich auf den Wegen und den freigegebenen Wiesen zu bewegen.
- Der Aufenthalt im Park ist ab Einbruch der Dunkelheit b.z.w. 22.00 Uhr untersagt.
- Der Aufenthalt kann unter Hinweis auf das Hausrecht auch vorzeitig beendet werden, wenn der betroffene Parkbesucher gegen Rechtsvorschriften, namentlich gegen Regelungen dieser Parkordnung, verstoßen hat.
Es ist nicht gestattet
- Pflanzungen und die „Naturwiesen“ zu betreten,
- Hunde ohne Leine mitzuführen, (siehe auch „Hunde in den Barmer Anlagen„)
- Hunde auf Spielplätze mitzunehmen,
- Feuer zu machen oder zu grillen,
- Feuerwerkskörper jeglicher Art abzubrennen,
- Anlagen oder Gegenstände zu beschädigen oder zu verunreinigen.
- Das Radfahren im Park ist nicht gestattet.
- E- Scooter fahren ist nicht gestattet
- Der Verzehr von Alkohol ist im Park nicht gestattet. (Ausgenommen sind genehmigte Veranstaltungen).
- Nur auf den als „Spielwiese“ bezeichneten Rasenflächen sind Ballspiele gestattet.
- Das Reiten und Führen von Pferden ist nicht gestattet.
- Die Benutzung der Spielgeräte ist bis zu einem Alter von 12 Jahren gestattet.
- Das Benutzen von Wurfgeräten (Bumerang, Frisbeescheibe) ist nur dann erlaubt, wenn andere hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Darüber hinaus ist nicht gestattet
- in den Teichen zu baden,
- in den Teichen zu angeln,
- die Wege mit Kraftfahrzeugen zu befahren und beparken,
- Fahrräder, Segways, Skateboards, Rollschuhe oder ähnliche Fortbewegungsmittel zu benutzen,
- Wohnmobile und Wohnanhänger auf den Parkplätzen abzustellen,
- Zelte, zeltähnliche Konstruktionen oder andere Behausungen aufzubauen,
- im Freien zu nächtigen,
- Gegenstände (z.B. Bänke, Mülleimer u. ä.) von ihren Standorten zu entfernen,
- Modellfluggeräte jeglicher Art (z.B. Flugzeuge, Helikopter, Drohnen, Quadrocopter) zu betreiben.
- Foto- und Filmaufnahmen die kommerziell genutzt werden, bedürfen der Genehmigung durch den Barmer Verschönerungsverein e.V.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Parkordnung kann der betroffene Parkbesucher von der weiteren Nutzung des Parks ausgeschlossen werden.
Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Bundesnaturschutzgesetz sowie nach dem Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung ist die Polizeibehörde die sachlich zuständige Behörde.