Die Barmer Anlagen sind kein rechtsfreier Raum! Auch wenn bisher alle Zugänge unbeschildert waren und den Anschein erweckt haben, dass es sich um einen städtischen Park handeln könnte. In Wirklichkeit verfolgte der Besitzer, der Barmer Verschönerungsverein, seit seiner Gründung vor 160 Jahren das Ziel, einen Park zu schaffen und der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der pflegliche Umgang mit dem 100 Hektar großen Park und Wald wurde in den vergangenen Jahren zunehmend in Frage gestellt. Missbräuchliche Nutzungen an Wochenenden vor allem im Ringeltal und starke Beschädigungen an Bänken und an Skulpturen, ob am „Knaben mit Taube“ oder der Büste von Wilhelm Werlé. Nutzungskonflikte durch Fußgänger, unangeleinte Hunde und rasende Fahrradkuriere haben zugenommen. Ordnungsbehörde und Polizei können nur bedingt und in Ausnahmefällen eingreifen.
Konsequenz: Der Barmer Verschönerungsverein hat an (fast) allen Eingängen rote Begrüßungstafeln aufgestellt: Willkommen in den Barmer Anlagen!
Damit macht der BVV deutlich, dass sich Deutschlands zweitgrößter privater Park nicht in städtischem Besitz befindet, sondern Eigentum des 1864 gegründeten Vereins ist. Der BVV muss die Rechte des Landschaftsschutzes beachten und die Ausstattung aller Einrichtungen schützen. Dazu gehört auch der Schutz von Flora und Fauna!
Zur Bewahrung der Ordnung und Vorsorge gegen Störungen hat der BVV auf den Begrüßungstafeln „Spielregeln“, auch in Form von Piktogrammen, abgedruckt. Die Polizei und die Ordnungsbehörde haben die Erlaubnis erhalten, in den Barmer Anlagen ihren Sicherheitsaufgaben nachzugehen.
Durch die Zunahme des elektromotorisierten Verkehrs (eBike, eRoller) haben sich die Konfliktmöglichkeiten deutlich erhöht. Wobei: Radfahren ist in den Barmer Anlagen nicht erlaubt!
Wege durch die Barmer Anlagen werden von Spaziergängern, Walkern, Läufern, angeleinten (!) Hunden, Bikern und Rollerfahrern genutzt. Wegen der zahlreichen Wegekreuzungen und anspruchsvoller Topografie fordert der BVV von Nutzerinnen und Nutzern größtmögliche Rücksichtnahme! Nicht auszudenken, wenn ein Radfahrer oder eine Radfahrerin talwärts über eine Hundeleine stolpert und sich schwer verletzt…
Der BVV setzt im Ernstfall sein „Hausrecht“ durch und verweist in diesem Sinne auf die Begrüßungstafeln als „Hausordnung“.
Der BVV bittet Besucherinnen und Besucher bei der Bewahrung des Landschaftsschutzes durch ein rücksichtsvolles Miteinander und Hilfe!
Eine Begrüßungstafel an den Eingängen in die Barmer Anlagen.
Abbildung: BVV
Der gegenwärtig wunderschöne „Klinkerteich“, wenn da nicht die zum wiederholten Male beschädigte Skulptur „Knabe mit Taube“ (in blauem Plastik verhüllt) nicht wäre. Nachdem ein 3-D-Druck dem Vandalismus nicht standgehalten hat, wird an einen Betonersatz gedacht, der allerdings knapp 5.000 Euro kosten soll.
Foto: BVV